Vor die Wand geleitet? Schreibt das die Norm vor?


Beim Umbau des Kreuzungsbereiches Steeler/Schemannstraße war es auch erforderlich ein Blinden-Leitsystem zu realisieren. Die weißen Noppensteine als Aufmerksamkeitsfelder (DIN 32984) führen allerdings von zwei Seiten auf die Wand des Neubaus hin. Ertastet der Sehbehinderte Mensch mit seinem Stock diese Noppen, kann er sich für zwei Richtungen entscheiden. Möchte er in Blickrichtung die Schemannstraße überqueren, macht er eventuell Bekanntschaft mit dem Fallrohr oder der Kellerentlüftung.
Der Bürgerverein Rotthausen hat die Stadt GE (Referat Verkehr) gebeten, diese Situation zu überprüfen bevor die Baustellensicherung abgebaut wird. Sollte die Maßnahme normgerecht ausgeführt sein, ist die Logik für Laien schwer zu verstehen.
Danke Rainer für den Hinweis!

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